ABGs

  1. Anwendbarkeit
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und dem Zürcher Bahnhofstrasse Magazine («Verlag») betreffend Werbeaufträge sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Veröffentlichung von Anzeigen
    Der Verlag behält sich das Recht vor Anzeigen abzulehnen.
  3. Haftung
    Der Inserent ist für den Inhalt der Anzeigen verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, und stellt, soweit rechtlich möglich, den Verlag, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
  4. Bestellung, Änderung und Sistierung von Anzeigen
    In schriftlicher Form an den Verlag, Änderungen und Sistierungen sind bis 60 Tage vor Anzeigenschluss ohne Kostenfolge möglich. Unkosten für bereits bearbeitetes Material werden verrechnet. Bei telefonischer Durchgabe von Dispositionen kann keine Gewähr übernommen werden. Für Aufträge, die durch höhere Gewalt nicht vereinbarungsgemäss erscheinen, kann der Verlag keine Haftung über – nehmen. Das Verschiebungsrecht bleibt grundsätzlich vorbehalten.
  5. Platzierungen
    Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber unverbindlich. Platzierungsvorschriften sind zuschlagspflichtig (+10 %).
  6. Gestaltung
    Anzeigen müssen vom redaktionellen Inhalt her unterschieden wer – den können. Der Verlag behält sich bei Bedarf das Recht vor den Hinweis «Anzeige» anzubringen. Logo und Name des Magazins dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlages verwendet werden.
  7. Druckunterlagen
    Der Tarifpreis versteht sich bei Lieferung technisch einwandfreier und vollständiger Daten, inklusive PDF, Proof oder Farbausdruck. Zusatzaufwand bei unvollständiger oder fehlerhafter Datenanlieferung, falschen Auflösungen und Autorkorrekturen sowie Aufwand für die Gestaltung ganzer Anzeigen werden dem Auftraggeber separat verrechnet.
  8. Druckfehler, fehlerhafte Daten
    Druckfehler, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Für Inserate, die durch ungeeignete Druckunterlagen bzw. Grafiken nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Ersatz oder Preisreduktion kann nur geltend gemacht werden, wenn die Anzeige durch grössere Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung verliert (technisch bedingte Abweichung in der Farbgebung oder Passerdifferenzen ausgenommen).
  9. Gut zum Druck
    Wird auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur sofern die Druckunterlagen mindestens 10 Tage vor Inserateabschluss dem Verlag vorliegen. Bei Vollvorlagen wird grundsätzlich kein Gut zum Druck geliefert.
  10. Auflage
    Der Verlag weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben in den Mediadaten bezüglich Auflagen Zielwerte sind, welche je nach Marktsituation stark schwanken können.
  11. Geistiges Eigentum
    Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Verlags an den vom Verlag individuell gestalteten Inseraten. Nicht autorisierte Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder auf Online-Diensten eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt dem Verlag das Recht mit geeigneten Mitteln vorzugehen.
  12. Zahlungsfrist
    Es gelten jeweils die in den Mediadaten aufgeführten Zahlungsfristen. Ansonsten gilt folgende Zahlungsfrist: 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Skonto. Bei Betreibung, Nachlass oder Konkurs sind Rabattvergütungen und Vermittlerprovisionen hinfällig. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
  13. Beleglieferung Der Auftraggeber erhält minimal 1 Belegexemplar. Zusätzlich gewünschte Exemplare werden in Rechnung gestellt.
  14. Beanstandungen
    Beanstandungen werden bis 10 Tage nach Erscheinen der Anzeige angenommen und sind schriftlich an den Verlag zu richten.
  15. Online-Dienste
    Der Inserent erlaubt dem Verlag bis auf Widerruf, die Inserate auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Der Inserent ist damit einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespeist oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht verfügbar sind. Der Inserent untersagt insbesondere die Übernahme von Anzeigen auf Online-Dienste durch Dritte ohne Einwilligung des Verlags und überträgt dem Verlag das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Anzeigen mit den geeigneten Mitteln zu untersagen.
  16. Änderungen der Insertionsbedingungen / Tarifänderungen
    Der Verlag ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Insertionsbedingungen, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Insertionsbedingungen, allgemeinen Regelungen und Tarife treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft und werden auch für laufende Aufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabatttabelle dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht.
  17. Vorzeitige Vertragsauflösung
    Stellt ein Anzeigeorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der bereits erschienenen Anzeigen.
  18. Preise
    Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  19. Gerichtsstand und anwendbares Recht Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand ist Zürich ZH.
  20. Gültigkeit
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind seit 1.1.2018 in Kraft